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Aktuelle Schutz- und Hygienemaßnahmen in unserer Kita

Sofern keine weiterführenden Maßnahmen aufgrund von Infektionsfällen oder staatlich angeordneten (Teil-)Schließungen getroffen werden, gelten folgende Regelungen des aktuellen Rahmen-Hygieneplans des StMAS:

Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern

Aktuell findet in der Kindertagesbetreuung Regelbetrieb statt, das bedeutet: Alle Kinder können ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle – unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz – besuchen. Die Betreuung in festen Gruppen ist nicht vorgeschrieben.

Eine Betreuung ist stets nur unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Das Kind weist keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit auf (vgl. auch die Übersicht zum Umgang mit Krankheitssymptomen),
  • das Kind wurde nicht positiv auf eine Coronavirus-Infektion getestet und gilt auch nicht als Verdachtsperson oder enge Kontaktperson im Sinne der AV Isolation und steht deshalb unter Quarantäne und
  • das Kind unterliegt keiner sonstigen Quarantänemaßnahme (z.B. nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes).

Hat ein Kind Krankheitssymptome gilt folgendes Vorgehen:

  • Kinder mit Symptomen allergischer Ursache (z.B. Asthma oder Heuschnupfen) dürfen die Kita besuchen. In diesem Fall benötigen wir eine Bescheinigung des Kinderarztes, dass es sich um Symptome allergischer Ursache handelt.
  • Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) ist der Besuch der Kindertageseinrichtung/HPT für alle Kinder trotz der leichten Symptome nur möglich, wenn eine Bestätigung der Eltern darüber vorgelegt wird, dass das betreffende Kind nach Auftreten der Symptome zu Hause vor dem Kita-Besuch negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde. Hierfür können Schnelltests aus der Apotheke verwendet werden, welche Eltern dort kostenlos gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins erhalten. Ein Muster für die erforderliche Bestätigung können Sie hier abrufen oder sich in der Gruppe Ihres Kindes aushändigen lassen. Alternativ zu dem Selbsttest zu Hause kann auch ein PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest durchgeführt werden. Neben dem negativen Testnachweis ist kein weiteres ärztliches Attest notwendig. Hatte ein Kind lediglich leichte Symptome und ist es wieder vollständig genesen, weist also keine Symptome mehr auf (bis auf beispielsweise Symptome einer Allergie), so darf es die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle auch ohne die Vorlage einer Bestätigung darüber, dass ein negativer Test durchgeführt wurde, wieder besuchen.
  • Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Kita. Die Wiederzulassung zur Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern das Kind wieder bei gutem Allgemeinzustand ist bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird. Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen, es ist nicht nötig, nach der Genesung erneut einen Test vornehmen. Der Test muss in diesem Fall von einer geschulten Person (z.B. Kinderarzt, Apotheke) durchgeführt werden. Neben dem negativen Testnachweis ist kein weiteres ärztliches Attest notwendig.

Umgang mit Krankheitssymptomen bei MitarbeierInnen

  • Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) ist die Tätigkeit in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle trotz der leichten Symptome nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird. Zulässig ist auch die Vornahme eines Selbsttests unter Aufsicht in der Einrichtung.
  • Hatte eine beschäftigte Person lediglich leichte Symptome und ist sie wieder vollständig genesen, weist also keine Symptome mehr auf, so darf sie in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle auch ohne die Vorlage eines negativen Testergebnisses bzw. ohne die Vornahme eines Selbsttests unter Aufsicht in der Einrichtung wieder tätig werden.
  • Kranke Beschäftigte in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle tätig werden. Die Wiederzulassung zur Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern die beschäftigte Person wieder bei gutem Allgemeinzustand ist bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird. Zulässig ist auch die Vornahme eines Selbsttests unter Aufsicht in der Einrichtung. Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen, es ist nicht nötig, nach der Genesung erneut einen Test vorzunehmen. 

Regeln beim Bringen und Abholen

  • Eltern tragen beim Betreten der Kita eine medizinische OP-Maske oder FFP2-Maske – so genannte „Alltags-Masken“ sind für Eltern und andere Erwachsene Personen, die nicht zu den Mitarbeitenden der Kita gehören, nicht zugelassen.
  • Bitte einzeln mit dem eigenen Kind eintreten (also keine zwei Hausstände zur gleichen Zeit im Vorraum von Kiga oder Krippe).
  • Erwachsene desinfizieren sich nach Betreten der Kita die Hände.
  • Kinder können anstelle der Desinfektion auch ihre Hände gründlich mit Seife waschen. Aus organisatorischen Gründen wird dies in der Krippe von den Mitarbeitenden übernommen.
  • Eltern tragen sich beim Bringen und Abholen in die an Stehtischen ausgelegten Listen ein.
  • Bitte achten Sie auf die Einhaltung des Mindestabstands zu Kindern und Erwachsenen anderer Haushalte.
  • Bitte suchen Sie nur den Garderobenbereich des eigenen Kindes auf und gestalten Sie den Aufenthalt in der Kita so kurz wie möglich.
  • Anstelle von Tür- und Angelgesprächen bieten wir Ihnen auf Wunsch einen Telefontermin an.

Die Betreuung der Kinder findet seit Oktober `21 nicht mehr nach getrennten Bereichen (in so genannten „Partnergruppen“) statt, da wir dies personell nicht länger aufrechterhalten können.

Sollte seitens des StMAS eine solche Vorgabe erneut in Kraft treten, könnten wir diesmal ohne Gruppenwechsel von Geschwisterkindern erneut in das „Partnergruppen-System“ mit fester Zuordnung von Kindern und Mitarbeitenden wechseln. (Unsere Partnergruppen wären dann wieder Igel + Bienen, Pony + Spatzen und unsere drei Krippengruppen).

Hinweis an die Eltern: Im Infektionsfall soll nach Aussage des StMAS das jeweils zuständige Gesundheitsamt eine „Quarantäne nach Augenmaß“ für die engsten Kontakte der betreffenden Kinder anordnen. Was dies genau bedeuten kann oder wird ist für uns nur schwer vorstellbar. Kita-Kinder sitzen nicht wie Schulkinder an ihrem Platz, sondern spielen, rennen, toben und kuscheln sehr dynamisch und mit ständig wechselnden Kontakten. Unser Kita-Personal wird daher im Ernstfall keine Angaben dazu machen können, welche Kinder miteinander im engen Kontakt waren und welche nicht.

Elterngespräche können unter Beachtung der Hygieneauflagen wieder persönlich stattfinden.