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Neue Regelung zur Schließung bzw. Öffnung von Kitas ab Montag, den 26.04.

Wie Sie bereits wissen, müssen alle Kitas in Bayern ab einer 7-Tages-Inzidenz von 100 im jeweiligen Landkreis/kreisfreien Stadt schließen.

Die bisher wochenweise Regelung, für die der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Ansbach an Freitagen für die jeweilige Folgewoche maßgeblich war, gilt seit dem 24.04. nicht mehr.

Aktuell gilt für uns folgende Regelung:

  • Wenn eine 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Landkreis Ansbach überschritten wurde, erfolgt eine amtliche Bekanntmachung der Kreisverwaltungsbehörde (Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Ansbach, auf der Homepage des Landkreises sowie in der Fränkischen Landeszeitung). Am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung muss dann die Kita schließen.  
  • Wenn eine 7-Tags-Inzidenz von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen im Landkreis Ansbach unterschritten wurde, erfolgt eine amtliche Bekanntmachung der Kreisverwaltungsbehörde. Am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung darf die Kita wieder zum eingeschränkten Regelbetrieb übergehen (d.h., alle Kinder dürfen wieder kommen).  
  • ​Die Zugangsvoraussetzungen zur Notbetreuung bleiben von der neuen Regelung unberührt – wir bitten alle Eltern ggf. auch weiterhin Ihr Kind für die jeweilige Folgewoche per Mail oder in der Gruppe zur Notbetreuung anzumelden.

Welche Regelungen gelten für Kinder und Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen?

Die neuen verschärften Regelungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen von Kindern und Mitarbeitenden finden Sie in folgendem Schreiben des Staatsministeriums:

Wer hat bei einer Inzidenz von mindestens 100 Zugang zur Notbetreuung?

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.